Brandschutz vollumfänglich beachten

Nicht alle Verordnungen sind bekannt, was zu teuren Mängeln führen kann
Im Bereich des baulichen Brandschutzes sind u.a. zahlreiche Verordnungen zu beachten. Davon sind jedoch zahlreiche Ausführungen nur wenig bekannt. Das Nichteinhalten der Inhalte kann jedoch erhebliche Mängel mit sich ziehen, die häufig vor dem Richter enden.
Um dies zu verhindern, ist die Kenntnis über die jeweiligen Verordnungen unumgänglich. Doch auch Produktlösungen können helfen, die Pflichten in Punkto Brandschutz zu erfüllen.

Baulicher Brandschutz zählt zu den zentralen Punkten, der bei jedem Gebäude gewährleistet werden muss. Um dies zu gewährleisten, geben Verordnungen Vorgaben, wie bestimmte Installationen ausgeführt werden müssen. Im Gegensatz zu Normen und Regelwerken, die eine Empfehlung aussprechen, haben Verordnungen Gesetzescharakter und sind zwingend einzuhalten.

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Die mineralische Dämmung tempusROCK brennt nicht, ist hochbelastbar und sehr schnell in der Verarbeitung

Doch was nicht bekannt ist, kann auch nicht eingehalten werden. Trotzdem: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Verordnungen, die beispielsweise einen Nischenplatz belegt haben sind die Muster-Beherbergungsstättenverordnung (MBeVO) oder die Muster-Versammlungsstättenverordnung (MVStättVO). Neben zahlreichen Informationen über den architektonischen Aufbau solcher Einrichtungen, finden sich hier auch Punkte, die den Brandschutz betreffen.

Beispielsweise heißt es in § 6 Abs. 2 der MBeVO: „In notwendigen Fluren müssen Bekleidungen, Unterdecken und Dämmstoffe aus nichtbrennbaren Baustoffen bestehen. Bodenbeläge müssen aus mindestens schwerentflammbaren Baustoffen bestehen.“ Auch in der MVStättVO § 5 Abs. 1 heißt es unmissverständlich: „Dämmstoffe müssen aus nichtbrennbaren Baustoffen bestehen.“

Dämmstoff ist nicht gleich Dämmstoff

Für Dämmstoffe regelt auf nationaler Ebene die Norm DIN 4102 die Prüfung und Beurteilung entsprechend des Brandverhaltens, auf europäischer Ebene ist es die DIN EN 13501. Die Nichtbrennbarkeit von Baustoffen ist unter Umständen überlebenswichtig. Besonders Wärmedämmprodukte aus EPS (expandiertes Polystyrol) stehen in diesem Zusammenhang in der kritischen Diskussion.

Inwieweit die Kritik in Bezug auf Brennbarkeit und Umweltverträglichkeit dieser Dämmstoffe auch zutreffen mag – sie schürt Verunsicherung beim Verbraucher. Er kann nicht überprüfen, ob die eingesetzte Dämmung tatsächlich den geltenden Richtlinien entspricht und muss sich auf die Hersteller verlassen können. Diese sind daher angehalten, nicht nur für die einwandfreie Qualität ihrer Produkte zu sorgen, sondern auch Alternativen etwa zu EPS zu bieten.

Mit mineralischen Dämmprodukten auf der sicheren Seite

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So kann die Flächenheizung mit tempusROCK umgesetzt werden

In Europa gelten Mineralfaserdämmstoffe als die am weitesten verbreiteten Dämmprodukte mit einem breiten Anwendungsspektrum. Dies reicht von der Dachdämmung über Kerndämmung und Zwischenständerdämmung bis zu verputzten Wärmedämm-Verbundsystemen und Flächenheizungen.

Künstliche Mineralfasern entstehen durch Schmelzen des mineralischen Ausgangsmaterials und anschließendes Zentrifugieren, Zerblasen oder Düsenziehen. Als Ausgangsmaterial dienen entweder Altglas bzw. Glasrohstoffe wie Quarzsand für die Herstellung von Glaswolle oder aber Basalt- bzw. Diabas-Gestein für die Herstellung von Steinwolle.

Mineralische Faserdämmstoffe werden werksmäßig in kontinuierlichen Verfahren und in der Regel in Lieferdicke hergestellt. Für Dämmungen unter Fußbodenheizungen müssen nach DIN EN 1264 Teil 4 Mindest-Wärmeleitwiderstände eingehalten werden, die sich durch die Art und Dicke der Dämmschicht ergeben.

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Zur Systemdämmung zählt auch der Randstreifen
Bilder: herotec, Ahlen

Dem Flächenheizungs-Systemhersteller herotec aus Ahlen gelang dies durch die Entwicklung der Fußbodenheizungsdämmung namens tempusROCK. Sie ist rein mineralisch, lässt sich aber genau so leicht verlegen wie eine herkömmliche Dämmung. Der mit ihr erstellte Sicherheitswärmeboden weist neben zahlreichen technisch relevanten Eigenschaften vor allem drei Merkmale auf:

  1. Der mineralische Grundwerkstoff ist nicht brennbar und benötigt keine zusätzlichen Flammschutzadditive. Als Schmelzpunkt wird eine Temperatur größer als 1 000 °C angegeben.
  2. Bei einem Brand bilden sich keine giftigen Schadstoffe in Form von organischen Verbindungen wie polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK). Diese entstehen bei organischem Material, wenn dieses unvollständig verbrennt.
  3. Im Vergleich zu anderen Dämmungen besitzt er eine sehr gute Umweltbilanz in puncto Biolöslichkeit und Primärenergiebedarf.

Damit ermöglicht herotec einen gefahrlosen und umweltverträglichen Bodenaufbau.

Wie alle Dämmstoffe zur Trittschalldämmung werden diese einer Steifigkeitsgruppe zugeordnet und entsprechend gekennzeichnet. Er ist bis zu 20 kN/m² belastbar, was einem Gewicht von 2 000 kg pro m² entspricht. Für eine verlegefertige Trittschalldämmplatte wird eine reißfeste und wasserdichte Verbundfolie eingesetzt, die ein Verlegeraster von 50 mm aufweist. Damit lässt sich eine normgerechte Flächenheizung der Bauart A unter Estrichmörteln/-massen herstellen.

Info → herotec