Abbruch von baulichen und technischen Anlagen

Der Abbruch baulicher und technischer Anlagen ist weit mehr als deren reine Beseitigung. In den Landesbauordnungen werden unter dem Begriff „Beseitigung“ alle Arbeiten subsumiert, die sich mit dem Abbruch befassen.
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VDI 6210 Blatt 1 Entwurf „Abbruch von baulichen und technischen Anlagen
Bild: Gabor Tinz/Shutterstock.com

Die Richtlinie VDI 6210 Blatt 1 Entwurf ist eine richtungsweisende Arbeitsunterlage für Bauverantwortliche, Planende und Ausführende und gilt sowohl für den kompletten Abbruch baulicher und technischer Anlagen als auch für Abbrucharbeiten im Bestand, beispielsweise bei Umbau, Erneuerung oder Modernisierung.

Die Richtlinie liefert eine chronologische Folge der zu erbringenden Planungs- und Ausführungsleistungen. Dazu werden die einzelnen Leistungsstufen einer Abbruchaufgabe für Bauherren und Planer sowie die Aufgaben der Abbruchunternehmer dargestellt.

Die VDI 6210 Blatt 1 Entwurf „Abbruch von baulichen und technischen Anlagen“ ist im Januar 2023 als Entwurf erschienen. Sie kann für ab 80,70 EUR beim Beuth Verlag (Tel.: +49 30 2601-2260) bestellt werden. Einsprüche zum Entwurf können über das elektronische Einspruchsportal oder eine E-Mail an die herausgebende Gesellschaft (gbg@vdi.de) eingereicht werden. Die Einspruchsfrist endet am 30.06.2023.

VDI-Mitglieder erhalten 10 Prozent Preisvorteil auf alle VDI-Richtlinien.

Info → VDI