Die Umsetzung der Rechtsverordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz über Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme und Nassabscheider (42. BImSchV) ist komplex. Betreiber müssen ihre Anlage melden, sie optimiert nutzen und regelmäßig überprüfen lassen. Wie sie dies praxisnah meistern können, zeigt die VDI-Fachkonferenz „Legionellen aus Rückkühlwerken“ am 3. und 4. März 2020 in Würzburg.
Von geschätzt rund 80 000 Anlagen, die der 42. BImSchV unterliegen, sind bisher lediglich 30 000 registriert. Insbesondere die 50 000 noch nicht gemeldeten Rückkühlwerke stellen ein potenzielles Gesundheitsrisiko für die Bevölkerung dar: Bei deren Betrieb können sich legionellenhaltige Aerosole bilden. Wenn Menschen diese fein in der Luft verteilten Tröpfchen einatmen, können sie an Legionellose erkranken und sich so eine Lungenentzündung, Fieber oder Infektionen zuziehen.
Immer aktuell: Legionellen und Gesundheitsprävention
Legionellose-Ausbrüche, wie die 2013 in Warstein, 2015 in Jülich und 2016 in Bremen, machen die Tragweite solcher Ereignisse klar. Deshalb haben Betreiber von Verdunstungskühlanlagen, Kühltürmen und Nassabscheidern konkrete Vorgaben zu erfüllen, die eine Verkeimung ihrer Anlagen mit Legionellen verhindern sollen. Bei der Erstellung der aktuellen 42. BImSchV haben Experten die betroffenen Bereiche untersucht.
Dabei haben sie auch die Anzahl an Rückkühlwerken vor Ort erfasst, um eine Größenordnung für die dann insgesamt von der Gesetzgebung betroffenen Betreiber abschätzen zu können. Das Ergebnis zeigt: Rund eine Anlage pro 1 000 Einwohner. Das heißt deutschlandweit etwa 80 000 Anlagen. Bisher kamen knapp die Hälfte der Betreiber ihrer Meldepflicht nach (www.kavka.bund.de).
Die Mitarbeiter an einem Kühlsystem benötigen Fachkenntnisse darüber, welche Faktoren das Wachstum von Legionellen, oder allgemein gesprochen mikrobiologische Aktivitäten, begünstigen: Erhöhte Temperatur, Nährstoffe und Stagnation von Wasser. Der Einsatz von Bioziden zur Abwehr von Legionellen ist auf das notwendige Minimum zu beschränken. Ein erhöhter Frischwasserdurchsatz und sorgfältige Pflege der Anlage reichen dafür oft schon aus.
Legionellen und Koloniezahlen müssen regelmäßig überwacht werden. Das Nutzwasser der einzelnen Kühlsysteme ist zum Beispiel mindestens zweiwöchentlich betriebsintern auf chemische, physikalische und mikrobiologische Kenngrößen hin zu prüfen, um mögliche Gefährdungen einschätzen zu können.
Schritte zur Umsetzung
Ein hygienisch einwandfreier Anlagenbetrieb auf Basis der 42. BImSchV und der VDI-Richtlinie 2047 setzt zunächst eine Risikoanalyse voraus. Sie erfasst die kritischen Stellen eines Kühlsystems und betrachtet technische Daten, eingesetzte Werkstoffe, Betriebsweise, Reinigungs- und Instandhaltungsintervalle, Wasserbeschaffenheit.
Darauf aufbauend wird die Höhe und Eintrittswahrscheinlichkeit der identifizierten Risiken bewertet und gegebenfalls Maßnahmen duchgeführt, sollten die ermittelten Ergebnisse nicht den Vorgaben entsprechen. Zur Beurteilung muss eine Person hinzugezogen werden, die eine Schulung nach VDI 2047 absolvierte. Sie sollte auch regelmäßig Inspektionen durchführen, was systemspezifisch verfasste Checklisten erleichtern.
Zudem sind Proben anhand von fachkundigem Personal zu entnehmen. Diese dürfen nur von einem durch die Deutsche Akkrediterungsstelle (DAkkS) akkreditierten Labor analysiert werden. Die Proben müssen dafür sorgfältig gemäß den allgemeinen Regeln der Technik genommen und auch auf ihre Temperatur hin bestimmt werden.
Die Untersuchung auf die allgemeine Kolonienzahl und auf Legionellen sind mindestens vierteljährlich durchzuführen. Die Legionellenkonzentration (KBE Legionella spp. je 100 ml) darf bei Verdunstungskühlanlagen und Nassabscheidern den Prüfwert 1 von 100 KBE nicht überschreiten. Wird dieser Wert überschritten, erst recht derjenige der nächsten Stufe Prüfwert 2 von 1.000 KBE oder gar der Maßnahmenwert von 10.000 KBE, sind Sofortmaßnahmen einzuleiten – im letzten Fall auch die unverzügliche Meldung an die Behörde.
Für Kühltürme gelten jeweils um das Fünffache höhere Werte. Sollten die Werte 1 oder 2 in der Praxis ansteigen, sind unverzüglich eine zusätzliche Untersuchung durch ein nach DIN EN ISO/IEC 17025 akkreditiertes Prüflabor sowie eine Analyse der Ursachen nötig. Daraus abgeleitete erforderliche Maßnahmen sind zu ergreifen.
Anforderungen an Probenahmen und Untersuchungen von Legionellen in Verdunstungskühlanlagen, Kühltürmen und Nassabscheidern spezifiziert eine Empfehlung des Umweltbundesamtes (UBA) vom 2. Juni 2017. Alle fünf Jahre hat der Betreiber die Überprüfung seiner Anlage durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen oder eine akkreditierte Inspektionsstelle zu veranlassen.
Praxisorientierte Konferenz
Die Übersicht zeigt, dass für eine erfolgreiche Gesundheitsfürsorge zahlreiche Aspekte zu beachten sind. Diese thematisiert die 4. VDI-Fachkonferenz „Legionellen aus Rückkühlwerken“ am 3. und 4. März 2020. In Würzburg berichten Behördenvertreter, Betreiber und Mitarbeiter unabhängiger Institute am ersten Tag zu Legionellen – Nachweismethoden und UBA-Empfehlung, Möglichkeiten der Inaktivierung von Bioziden sowie Betreibererfahrungen mit der Umsetzung der 42. BImSchV.
Am zweiten Tag stehen die 42. BImSchV – Vollzug und Ausnahmen sowie die Erfahrungsberichte zur Prüfung von Anlagen im Mittelpunkt. Die Konferenz richtet sich an Fach- und Führungskräfte von Anlagenbetreibern, Spezialisten zur Wasseraufbereitung und -behandlung sowie entsprechende Experten bei der Gewerbeaufsicht und beim Gesundheitsamt.
Anmeldung und Programm unter https://www.vdi-wissensforum.de/weiterbildung-bau/legionellen-aus-verdunstungskuehlanlagen/ oder über das VDI Wissensforum Kundenzentrum, Postfach 10 11 39, 40002 Düsseldorf, E-Mail: wissensforum@vdi.de, Telefon: +49 211 6214-201, Telefax: -154.