Lästige Pflichten – und wie man sie los wird

Gewässerschutz durch Rundum-Service für Fett-und Leichtflüssigkeitsabscheider
Betreiber von Abscheidern erwarten mittlerweile Rundum-Service für ihre Anlagen – ein Vorteil auch für den Gewässerschutz. Wartung und Inspektion, alles aus einer Hand, bringt Qualität und Zuverlässigkeit.
Hersteller, wie die Mall GmbH in Donaueschingen, kennen ihre Anlagen am besten. Naheliegend, dass sie neben den Produkten selbst auch Know-how anbieten, von der ersten Planung bis zur Realisierung. Damit werden sie von reinen Lieferanten zu Dienstleistern und unterstützen ihre Kunden umfassend bei der Einhaltung gesetzlicher Auflagen.
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Bild 1: Gute Monteure kennen sich nicht nur mit, sondern auch in den Anlagen aus. Dies ist eine Voraussetzung zur erfolgreichen Ausführung von Generalinspektion, Wartung und gegebenenfalls Sanierung

Anlagenbetreiber stehen rechtlich in der Pflicht, für die regelmäßige Kontrolle und damit für die Einhaltung der Gesetze und Verordnungen zu sorgen. Die zuständigen Mitarbeiter empfinden diese Pflichten meist als lästig und haben nichts dagegen, sie externen Spezialisten zu übertragen.

Das Abgeben der Betreiber-Verantwortung ist besonders bei solchen Firmen gefragt, die mehrere Niederlassungen haben und weiter expandieren wollen. Sie können ihren Fokus dann auf das Kerngeschäft richten, anstatt auf die Vorschriften, die ihre Abwasserbehandlungsanlagen betreffen.

Bei der Vergabe entsprechender Aufträge sollten sie allerdings darauf achten, dass der Anbieter bereit ist, eine komplette Betreuung inklusive Bestandsaufnahme, Planung, Wartung, Generalinspektion mit Dichtheitsprüfung und bei Bedarf Sanierung zu erbringen.

Rechtliche Grundlagen

Regen- oder Schmutzwasser, das gegebenenfalls durch mineralische Leichtflüssigkeiten verunreinigt ist und z. B. bei Instandhaltung, Betankung oder Reinigung von Fahrzeugen anfällt (Bild 2), darf ohne Vorbehandlung nicht abgeleitet werden. Die Bemessung einer Abscheideranlage richtet sich nach den Normen DIN EN 858-2 und DIN 1999-100/-101.

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Bild 2: Fahrzeug-SB-Waschanlage. Die Abwässer sind vor der Einleitung über eine Leichtflüssigkeitsabscheideranlage vorzubehandeln oder können im Einzelfall auch mit einer Kreislaufwasseranlage (die zur maschinellen Fahrzeugreinigung lt. Anhang 49 der Abwasserverordnung gefordert ist) aufbereitet werden.
Bild: König

Maßgeblich für Abscheideranlagen ist der Anhang 49 „mineralölhaltiges Abwasser“ der Abwasserverordnung 2004. Dort wird beschrieben, wie mit mineralölhaltigem Abwasser aus Betriebsstätten (bei denen regelmäßig mineralölverschmutztes Abwasser aus der Instandhaltung, Instandsetzung, Entkonservierung, Reinigung und Verwertung von Kraftfahrzeugen anfällt) umgegangen werden muss. Dies ist insbesondere bei Gewerbe, Industrie und öffentlichen Einrichtungen der Fall.

Zusätzlich wird in der 2017 neu erschienenen Anlagenverordnung zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) erstmals der Umgang mit flüssigen Gefahrstoffen bundesweit einheitlich geregelt.

Die Umsetzung dieser Verordnung zu technischen Regeln findet insbesondere für Tankstellen und Umschlagplätze in der TRwS 781 statt. Hier werden die Ableitung des Niederschlagswassers sowie die erforderlichen Rückhalteeinrichtungen definiert.

Abwasservorbehandlungsanlagen sind Teil der Grundstücksentwässerung. Sie basieren meist auf mechanischen Verfahren, bei denen z. B. der Dichteunterschied zwischen Schmutzfracht und Wasser genutzt wird, um das Abwasser zu reinigen. Dies ist der Fall bei Sinkstoffen, die eine höhere Dichte, oder bei Leichtflüssigkeiten, die eine geringere Dichte gegenüber Wasser besitzen.

Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung

Abwasserbehandlungsanlagen für mineralölhaltige Schmutzfrachten bedürfen gemäß Landesbauordnungen einer wasserrechtlichen Genehmigung. Diese konnte bisher entfallen, wenn die eingebaute Anlage eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (abZ) des Deutschen Instituts für Bautechnik (DIBt) hatte. Anlagen mit abZ wurden Prüfkriterien unterzogen, die in der Bauregelliste festgelegt waren.

Doch das gewohnte Zulassungsverfahren ist seit 26. Oktober 2016 entfallen, nachdem gegen Deutschland am 26. Oktober 2014 ein EuGH-Urteil ergangen ist. Demnach dürfen an EN-geregelte, so genannte „harmonisierte“ Bauprodukte keine zusätzlichen nationalen Anforderungen gestellt werden. Noch zuvor erteilte abZ gelten bis längstens Januar 2020.

Ansonsten gilt: Sofern der örtliche Kanalnetzbetreiber keine weiteren Auflagen macht, wird in der Regel ein Grenzwert von 20 mg/l für mineralische Kohlenwasserstoffe am Ort des Anfalls gefordert. Bei Abscheideranlagen mit abZ galten diese Grenzwerte bisher als eingehalten, wenn Planung und Betrieb ordnungsgemäß erfolgten. Falls eine Direkteinleitung in die Vorflut geplant wird, bedarf dies einer wasserrechtlichen Erlaubnis durch die untere Wasserbehörde. Gemäß Festlegungen in der jeweiligen abZ ist die Direkteinleitung mit zusätzlichen Maßnahmen im Betrieb möglich. [1]

Technische Regelwerke Abscheideranlagen

Mit dem Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz – WHG) und der dazu gehörigen Abwasserverordnung gibt der Gesetzgeber den Handlungsrahmen vor, in dem der Umgang mit Wasser geregelt wird. Die technische Umsetzung ergibt sich durch Normen und Regelwerke. Für den Umgang mit mineralölhaltigen Abwässern und wassergefährdenden Stoffen sind dies vor allem:

⇒ DIN EN 858-1 Abscheideranlagen für Leichtflüssigkeiten (z. B. Öl und Benzin) – Teil 1: Bau-, Funktions- und Prüfgrundsätze, Kennzeichnung und Güteüberwachung; Deutsche Fassung EN 858-1:2002 + A1:2004

⇒ DIN EN 858-2 Abscheideranlagen für Leichtflüssigkeiten (z. B. Öl und Benzin) – Teil 2: Wahl der Nenngröße, Einbau, Betrieb und Wartung; Deutsche Fassung EN 858-2:2003

⇒ DIN 1999-100 Abscheideranlagen für Leichtflüssigkeiten – Teil 100: Anforderungen für die Anwendung von Abscheideranlagen nach DIN EN 858-1 und DIN EN 858-2

⇒ DIN 1999-101 Abscheideranlagen für Leichtflüssigkeiten – Teil 101: Zusätzliche Anforderungen an Abscheideranlagen nach DIN EN 858-1, DIN EN 858-2 und DIN 1999-100 für Leichtflüssigkeiten mit Anteilen von Biodiesel bzw. Fettsäure-Methylester (FAME)

⇒ DIN 19901 Abscheideranlagen für Leichtflüssigkeiten und Fette – Nachweis der Tragfähigkeit und Gebrauchstauglichkeit

Die Anwendung der deutschen Restnormen gewährleistet neben der verfahrenstechnischen Funktion der Anlagen die Standsicherheit, die Dichtigkeit gegenüber Leichtflüssigkeiten sowie den sicheren Betrieb der Anlagen.

Quelle: [1]

Service für Neu- und Bestandsanlagen

„Wir als Hersteller wissen bestens Bescheid über die am Markt vorhandenen Produkte“, sagt Detlef Drexler, Projektleiter Service und Sanierung bei Mall. „Deshalb gehört es bei uns zum Angebot, auch andere Fabrikate zu warten – und gegebenenfalls zu sanieren“. Das kommt gut an bei den Kunden. Drexler nennt kommunale Betriebshöfe und Energieversorgungsunternehmen als Beispiele – aber auch Logistikzentren von Speditionen, von Lebensmittel- und Drogeriemärkten.

Der Service bezieht sich auf Neu- und Bestandsanlagen. Laut Drexler ähnelt das Vorgehen dem Umgang mit einem Fuhrpark: Erfolgreiche Unternehmen delegieren die Verantwortung für Wartung, Reparatur und rechtzeitige Hauptuntersuchung einem Autohaus ihres Vertrauens. Und das sorgt auf Wunsch des Auftraggebers auch für Fahrzeuge anderer Marken, die nicht bei ihm gekauft wurden.

Eigenkontrollen und Wartung, Sachkundelehrgänge

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Tabelle 1: Gesetzliche Anforderungen und Vorschriften für Generalinspektion, Wartung und Eigenkontrolle bei Abscheider- und Waschwasseraufbereitungsanlagen.
Tabelle: Mall

Abscheider sind einer monatlichen Eigenkontrolle und halbjährlichen Wartung zu unterziehen (Tabelle 1), die üblicherweise von den Betreibern selbst durchgeführt werden.

Die erforderliche Qualifikation dafür erlangen sie in den (auch von Mall angebotenen) Sachkundelehrgängen und durch Einweisung an der eigenen Anlage vor Ort.

Nach Abschluss erhalten die Teilnehmer das Zertifikat sowie einen Nachweis zur Vorlage bei der zuständigen Behörde.

Darin sind die sachkundigen Personen benannt und die Qualifikation zur eigenverantwortlichen Durchführung der Eigenkontroll- und Wartungsarbeiten bescheinigt.

Alle erforderlichen Werkzeuge, Materialien, Beschreibungen und Formulare zur Durchführung und Dokumentation des Betriebes einer Anlage sind im preiswert lieferbaren Wartungsset enthalten.

Damit werden unter anderem die Inhaltsstoffe in der Anlage regelmäßig gemessen und die ermittelten Werte in die Betriebsdokumente eingetragen.

Das spart auf Dauer Kosten, erfüllt behördliche Forderungen und sorgt so für Sicherheit im Betrieb. [2]

Generalinspektion und Qualifikation

Für Leichtflüssigkeitsabscheider muss nach fünf Jahren eine Generalinspektion durchgeführt werden. Ob eine Entleerung mit Entsorgung der zurückgehaltenen Stoffe (Schlamm und Leichtflüssigkeiten) fällig ist, wird im Rahmen der regelmäßigen Wartung festgestellt. Bei Waschwasseraufbereitungsanlagen gilt das ebenfalls.

Fettabscheider haben auch diesen Generalinspektionszyklus, sind allerdings mindestens monatlich zu entleeren und zu reinigen. Der Inhalt von Anlagen zum Rückhalt wassergefährdender Stoffe muss nach Havarie unverzüglich entsorgt werden.

Die erforderliche Qualifikation ist in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich geregelt. Benötigt wird mindestens der Nachweis der Fachkunde nach DIN 1999-100 für Leichtflüssigkeitsabscheider bzw. nach DIN 4040-100 für Fettabscheider – gegebenenfalls zusätzlich eine Anerkennung des Bundeslandes.

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Bild 3: Car-Wash-Center in Walldorf. Vorgefertigte PE-HD-Plattenelemente zum Einbau in schadhafte Schlammfänge und Abscheider ermöglichten eine schnelle Montage und Wieder-Inbetriebnahme nach nur 2 Arbeitstagen

„Wer uns beauftragt, muss sich auch darum nicht kümmern“, sagt Drexler. „Die Mall-Monteure haben die jeweils geforderten Eignungen. Sie prüfen außerdem die Zuleitungen, die bei Abscheidern von VAwS-Anlagen strengen Regeln unterliegen. Nach Wartung oder Generalinspektion hinterlässt das Serviceteam eine gut sichtbare Plakette an der Anlage mit Hinweis auf den Zeitpunkt der nächsten Pflichtkontrolle“.

Sanieren mit verkürzter Montagezeit

Bei Planern und Auftraggebern überzeugt man unter anderem mit guten Referenzen. Im badischen Walldorf, südlich von Heidelberg, befindet sich ein Car-Wash-Center, das über eine 50 m lange, hochmoderne Waschstraße sowie fünf Boxen zur Selbstbedienung verfügt. Das Wasser für die Fahrzeugreinigung wird durch eine biologische Wasseraufbereitung gereinigt, im Kreislauf geführt und umweltfreundlich wiederverwendet.

Da die Behälterbeschichtung in drei Schlammfängen und im Abscheider sechs Jahre nach Betriebsbeginn Schäden aufwies und sich an mehreren Stellen Teile gelöst und Blasen gebildet hatten, wurde im Jahr 2015 eine Sanierung unumgänglich. Nach Auskleiden der unterirdischen Stahlbetonbehälter mit vorgefertigten PEHD-Elementen (Bild 3) war die Anlage nach nur zwei Montagetagen wieder betriebsbereit, die Ausfallzeit beschränkte sich auf ein Minimum. Ein weiterer Vorteil des hier verwendeten Sanierungssystems: Die Auskleidung schützt dauerhaft gegen mechanische und chemische Angriffe.

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Bild 4: Planer haben Anspruch auf professionellen Service, von der ersten Planung bis zur Realisierung, aus einer Hand
Bilder 1, 3-4: Mall

Unterstützung der Planer

Experten als zuverlässige Begleiter für den gesamten Lebenszyklus einer Anlage zu haben und bei Bedarf auch Ersatzteile zu bekommen – alles aus einer Hand – ist ein berechtigter Anspruch der Planer und Betreiber von Abscheidern.

Mall möchte deren Partner sein und bietet daher mit einem erfahrenen Außendienstteam kompetente Beratung und Planung an (Bild).

Diese Dienstleistung reicht von der Analyse vor Ort über Tests im Labor und in der Fertigung bis hin zum Einbau und zur Endabnahme, bei Bedarf durch Architekten und Planer unterstützt.

Sie helfen die bautechnischen Unterlagen bereitzustellen, wie z. B. Zeichnungen, Baugesuche, Prüfzeugnisse, Kennwerte, Zulassungen sowie Bedienungs- und Wartungsanleitungen.

Literatur

[1] Neutra-Abscheideranlagen. Leichtflüssigkeitsabscheider und Rückhaltung. Mall GmbH, Donaueschingen, 2017. 84 Seiten, DIN A 4.

[2] Dienstleistungen Abscheider. Service, Zubehör und Ersatzteile. Mall GmbH, Donaueschingen, 2017. 36 Seiten DIN A 4.

Autor

Dipl.-Ing. Klaus W. König, Überlingen, ist Fachjournalist sowie von der Industrie- und Handelskammer Bodensee-Oberschwaben öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Bewirtschaftung und Nutzung von Regenwasser.