Anforderungen an zentrale RLT-Anlagen auf einen Blick

Richtlinie VDI 3803 Blatt 1 hilft Bauherren und Architekten bei der Planung und Ausführung
Die Anforderungen an zentrale raumlufttechnische Anlagen (RLT-Anlagen) und Geräte haben sich in den letzten Jahren verschärft. Zu den rein funktionalen Anforderungen sind dabei neben Aspekten der Hygiene auch energetische Fragen in den Mittelpunkt gerückt.

Ziel der Überarbeitung der Richtlinie VDI 3803 ist ein effizientes Errichten sowie ein energiesparendes und hygienisch einwandfreies Betreiben der raumlufttechnischen Anlagen zu realisieren.

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Richtlinie VDI 3803 Blatt 1 hilft Bauherren und Architekten bei der Planung und Ausführung von zentralen RLT-Anlagen
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Die Richtlinie VDI 3803 Blatt 1 formuliert grundsätzliche Anforderungen an alle zentralen RLT-Anlagen, die hauptsächlich der Luftzufuhr für Personen dienen. Dabei müssen die Komponenten, wie beispielsweise Induktionsgeräte, Nacherhitzer, Brandschutzklappen oder Luftdurchlässe über ein Luftleitungsnetz mit einem zentralen RLT-Gerät verbunden sein.

Das Ziel aller Beteiligten muss sein, eine RLT-Anlage optimal zu planen und auszuführen. Das gelingt am besten, wenn sich Nutzer, Bauherren, Architekten und Fachplaner frühzeitig abstimmen und die Aufgaben für die Planung so detailliert wie möglich festlegen. Dabei hilft eine Checkliste der Nutzeranforderungen, die sich im Anhang der Richtlinie befindet.

Herausgeber der Richtlinie VDI 3803 Blatt 1 „Raumlufttechnik – Bauliche und technische Anforderungen – Zentrale raumlufttechnische Anlagen (VDI-Lüftungsregeln)“ ist die VDI-Gesellschaft Bauen und Gebäudetechnik. Die Richtlinie ist im August 2018 als Entwurf erschienen und kann ab sofort zum Preis von EUR 111,30 beim Beuth Verlag in Berlin (Tel.: +49 30 2601-2260) bestellt werden. VDI-Mitglieder erhalten 10 % Preisvorteil auf alle VDI-Richtlinien.

Onlinebestellungen sind unter www.beuth.de möglich. Die Möglichkeit zur Mitgestaltung der Richtlinie durch Stellungnahmen bestehen durch Nutzung des elektronischen Einspruchsportals oder durch schriftliche Mitteilung an die herausgebende Gesellschaft (tga@vdi.de).

Die Einspruchsfrist endet am 31.01.2019. VDI-Richtlinien können in vielen öffentlichen Auslegestellen kostenfrei eingesehen werden.

Info → VDI