Neu für Gasheizungen: Effizienz-Check ab 1. Oktober 2022

Verordnung schreibt Prüfung und Optimierung vor
Ab dem 1. Oktober 2022 sollen Schornsteinfeger*innen, SHK-Gewerke und bestimmte Energieberater*innen prüfen, ob eine Gasheizung effizient genug heizt oder optimiert werden kann und muss. Die Überprüfung zählt zu den am 24. August 2022 vom Bundeskabinett beschlossenen Maßnahmen zur Energieeinsparung und betrifft über 14 Millionen Anlagen. Der Bundesrat muss der Verordnung noch zustimmen.

Durch Optimierung Brennstoff sparen

Nicht alle Heizungsanlagen in Deutschland sind optimal eingestellt und verbrauchen somit unnötig Energie. Da sich viele Mieter, Haus- und Wohnungsbesitzer wenig bis gar nicht mit der installierten Anlagentechnik auskennen, sind sie auf Hilfe vom Fachmann angewiesen. Regelmäßige Wartungen und Überprüfungen tragen in der Regel dazu bei, dass Anlagen effizient und sicher arbeiten. Dennoch kommt es vor, dass aus Unkenntnis Einstellungen verändert werden oder schon lange keine Wartung mehr durchgeführt wurde. An diesem Punkt soll der flächendeckende Effizienz-Check ansetzen. Im Fokus stehen Gas-Wärmeerzeuger, d. h. Heizungen, Raumheizer und Warmwasser-heizer, die mit Erdgas betrieben werden.

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Ab 1. Oktober 2022 ist die Überprüfung (Effizienz-Check) von Gasheizungen für Hausbesitzer verpflichtend, sofern der Bundesrat der neuen Verordung zustimmt
Bild: Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks

Einfache Maßnahmen an vielen Anlagen

Die Heizungsüberprüfung soll möglichst schnell und mit einfachen Mitteln Einsparmöglichkeiten aufzeigen, die teilweise gleich vor Ort umgesetzt werden können. Möglich ist dies zum Beispiel durch Anpassungen der Regelungstechnik. „Sie ist nur eine von weiteren Maßnahmen, die kurz- bis mittelfristig Gas einsparen sollen“, so Andreas Walburg vom Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks. In der Summe aller Maßnahmen erhofft sich die Bundesregierung, den Energieverbrauch senken und damit die Energieversorgung auch bei Gasmangellage sicherstellen zu können. Da die Zeit drängt, setzen die Verantwortlichen jetzt auf verpflichtende statt auf freiwillige Maßnahmen.

Was kommt auf Hausbesitzer zu?

Die Überprüfung soll möglichst im Zusammenhang mit anderen Arbeiten durchgeführt werden, um Aufwand und Anfahrtskosten zu senken. Das bedeutet zum Beispiel: Kommt ein Schornsteinfeger oder eine Schornsteinfegerin zur Messung oder Feuerstättenschau ins Haus, überprüfen sie im Anschluss bestimmte Parameter sowie die Einstellungen der Anlage: Kann die Vorlauftemperatur abgesenkt werden? Ist die Nachtabsenkung aktiviert? Kann die Wassertemperatur abgesenkt werden? Sind die erforderlichen Leitungsrohre gedämmt? Maßnahmen wie diese können und sollen dazu beitragen, dass Brennstoff eingespart werden kann.

Die Heizungsüberprüfung ist verpflichtend für Hausbesitzer und in der neuen Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über mittelfristig wirksame Maßnahmen (EnSimiMaV) festgelegt. Die Verordnung soll ab dem 1. Oktober 2022 für zwei Jahre gelten, muss jedoch vorher die Zustimmung des Bundesrates erhalten. Neben Schornsteinfeger*innen sollen auch SHK-Gewerke oder bestimmte Energieberater*innen den Check durchführen können. In welchem Kostenrahmen dieser liegen wird, hängt unter anderem vom Anbieter, von dern Dauer und dem Umfang ab. Das Ergebnis soll schriftlich festgehalten werden und, falls erforderlich, verpflichtende Optimierungsmaßnahmen enthalten.

Beim nächsten Termin Schornsteinfeger*in fragen

Andreas Walburg rät Hausbesitzern mit Gasheizungsanlagen, sich bei Fragen an ihren Schornsteinfeger oder ihre Schornsteinfegerin zu wenden. „Sollte eine vergleichbare Prüfung, ein hydraulischer Abgleich oder Pumpentausch bereits erfolgt sein, können die Eigentümer dies vorher mitteilen oder bei ihrem nächsten Schornsteinfeger-Termin ansprechen.“ Denn: Liegt eine vergleichbare Prüfung nicht länger als zwei Jahre zurück, ist kein erneuter Check notwendig. Bereits erfolgte Optimierungsmaßnahmen werden ebenfalls dokumentiert.

Info → Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks