Die Zweite Stufe der Bundesförderung für energieeffiziente Gebäude tritt am 1. Juli 2021 in Kraft. Das alles ändert sich für Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer. Ab dem 1. Januar 2021 gilt die neue Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) – vorerst ausschließlich für energetische Einzelmaßnahmen in bestehenden Gebäuden. Nun ist auch klar, wie und ab wann energetische Gesamtmaßnahmen […]
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